1. Nachtragssatzung 2021 ohne Änderungen genehmigt!
Das Regierungspräsidium Gießen als Aufsichtsbehörde, hat die 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2021 geprüft und mit den üblichen Auflagen und Hinweisen, ohne Veränderungen, genehmigt. Der ...