Anleinpflicht - Verhalten in der Brut- und Setzzeit
Während der Brut- und Setzzeit (01.03. – 15.06. eines jeden Jahres) sind Hunde außerhalb der Ortschaften in der Feld- und Flurgemarkung und im Wald anzuleinen.
Grundsätzlich gilt die Anleinpflicht außerdem:
1. auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im gesamten Gemeindegebiet
2. in öffentlichen Anlagen (nach § 1 Abs. 3, Ziffer a) der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Löhnberg – lt. 3. Änderung vom 26. November 2020) sowie auf Sportplätzen und sonstigen Sportanlagen unter freiem Himmel; soweit diese nicht bereits nach Abs. 1 letzter Satz, aus diesen Anlagen fernzuhalten sind,
3. auf dem über das Gebiet der Gemeinde Löhnberg führenden Leinpfad entlang der Lahn sowie auf Rad- und Gehwegen
Wir bitten um entsprechende Beachtung und Kenntnisnahme.
Vielen Dank.