Vielfalt auf kleinem Raum
Mit einer kleinen, fachkundigen Runde, die an der Industriekultur in Löhnberg interessiert ist, ging es ins Wassermuseum. Für die Konzeption des Museums und damit die Vielfalt an Themen auf kleinem Raum gab es wertschätzende Worte unter anderem von Manfred Weber, ehemaliger Kreisdenkmalpfleger und Kirsten Steimel, Projektmanagement Industriekultur Mittelhessen.
Auch wenn Bürgermeister Dr. Frank Schmidt das gesamte Museum vorstellte, lag der Hauptaugenmerk auf der Industriekultur des Mineralwassers. Die Entwicklung lässt sich zum einen sehr schön an den verschiedenen Wasserkrügen und Flaschen aufzeigen, welche zur Abfüllung von Mineralwasser verwendet wurden. Dabei sei es „eine Wissenschaft für sich“, was auf den Krügen draufsteht. Wenn zum Beispiel „Selters-Nassau“ mit auf dem Krug stünde, dann gehöre dieser nach Niederselters und nicht nach Löhnberg. Daher tausche sich der Bürgermeister mit Dr. Norbert Zabel aus Niederselters immer aus. Die ältesten Krüge, welche in Löhnberg abgefüllt worden sind, stammen aus 1890. Graue Krüge wurden vom 16. Bis 18. Jahrhundert abgefüllt. Neuselters habe hingegen von Anfang an auf Flaschenabfüllung gesetzt. Und so sind es bereits die Krüge und Flaschen, welche kleine Geschichten erzählen können.
Ein weiteres Glück für die Gemeinde sei der Besitz alter Baupläne, womit zusammen mit den Architekten von Ritz und Losacker eine Rekonstruktion der alten Brunnengebäude möglich war. Zum großen Bedauern existiert bis heute leider nur noch das Kohlensäurewerk. Dieses habe damals die Industrie gerettet, da zwischenzeitlich die Mineralwasserproduktion eingebrochen war. Also habe man die Kohlensäure aus dem Mineralwasser gewonnen und diese für die Haltbachmachung von Bier weiterverkauft. Dr. Frank Schmidt ging auch auf Redewendungen ein, wie „dem Nachbarn nicht das Wasser abgraben“. Während in anderen Ländern sich niemand darum kümmert, wo nach Wasser gegraben wird und welche Auswirkungen das eventuell auf den Nachbarn hat, gilt in Deutschland bis heute das Nassauer Recht, welches untersagt, einen Brunnen zu graben, wenn dies negative Auswirkungen auf einen bereits bestehenden Brunnen hat.
Mit großem Interesse folgten die Besucher den Ausführungen sowie den spannenden Einblicken.