Verunreinigungen durch Hundekot / Anleinpflicht in der Brut- und Setzzeit
Der Gemeinde Löhnberg sind in letzter Zeit leider wieder vermehrt Hinweise über Verunreinigungen durch Hundekot zugetragen worden, obwohl wir bereits schon häufig über dieses Problem berichtet haben.
Ein aktueller Fall zeigt einen Bürgersteig mitten in Obershausen.
Wir möchten daher noch einmal eindringlich darum bitten, dass Hundehalter den Kot ihrer Tiere auf Gehwegen, Straßenrändern usw. entfernen. Hierfür erhalten sie kostenlose Hundekotbeutel im Rathaus.
In diesem Zusammenhang möchten wir zusätzlich noch einmal auf die Anleinpflicht während der Brut- und Setzzeiten hinweisen.
In der Brut- und Setzzeit (01.03. – 15.06. eines jeden Jahres) sind Hunde außerhalb der Ortschaften in der Feld- und Flurgemarkung und im Wald anzuleinen.
Grundsätzlich gilt die Anleinpflicht außerdem:
1. auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im gesamten Gemeindegebiet
2. in öffentlichen Anlagen (nach § 1 Abs. 3, Ziffer a) der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Löhnberg – lt. 3. Änderung vom 26. November 2020) sowie auf Sportplätzen und sonstigen Sportanlagen unter freiem Himmel; soweit diese nicht bereits nach Abs. 1 letzter Satz, aus diesen Anlagen fernzuhalten sind,
3. auf dem über das Gebiet der Gemeinde Löhnberg führenden Leinpfad entlang der Lahn sowie auf Rad- und Gehwegen
Wir bitten um entsprechende Kenntnisnahme und Beachtung.