Verhalten in der Brut- und Setzzeit
Am 1. März beginnt die Brut- und Setzzeit bei den heimischen Vögeln und die Gemeinde Löhnberg möchte in diesem Zusammenhang auf die Anleinpflicht für Hunde sowie das Heckenschnittverbot hinweisen.
Während der Brut- und Setzzeit (01. März bis 15. Juni eines jeden Jahres) gilt eine Anleinpflicht für Hunde außerhalb der Ortschaften in der Feld- und Flurgemarkung und im Wald.
Darüber hinaus gilt generell die Anleinpflicht außerdem:
1. auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im gesamten Gemeindegebiet
2. in öffentlichen Anlagen (nach § 1 Abs. 3, Ziffer a) der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Löhnberg – lt. 3. Änderung vom 26. November 2020) sowie auf Sportplätzen und sonstigen Sportanlagen unter freiem Himmel; soweit diese nicht bereits nach Abs. 1 letzter Satz, aus diesen Anlagen fernzuhalten sind,
3. auf dem über das Gebiet der Gemeinde Löhnberg führenden Leinpfad entlang der Lahn sowie auf Rad- und Gehwegen
Vom 01. März bis 30. September gilt zudem ein Heckenschnittverbot. In dieser Zeit sind radikale Rückschnitte oder auch das Entfernen von Hecken verboten. Erlaubt sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte. Jedoch sollte auch dabei vorher geprüft werden, ob sich in einer Hecke nicht ein Nistplatz befindet. Die Tiere sollten nicht bei der Aufzucht ihrer Jungen gestört werden.
Wir bitten um entsprechende Beachtung und Kenntnisnahme.
Vielen Dank.