Vereinsförderung für eingetragene Löhnberger Vereine
Die Gemeinde Löhnberg zahlt Vereinen mit besonderen Bedarfen Fördergelder aus. Zur Verfügung gestellt werden die Vereinsfördermittel vom Landkreis Limburg-Weilburg durch die Säule E des Zukunftsfonds Limburg-Weilburg, Stark und Innovativ. Der Kreistag hat mit Beschluss vom 03. November 2023 die Vereinsförderung des Zukunftsfonds- Säule E neu konzipiert. Damit soll die wichtige soziale, gesellschaftliche, kulturelle, sportliche und gesundheitliche Bedeutung der ehrenamtlichen Arbeit in den Vereinen gewürdigt werden.
Förderungen sind möglich für verschiedene Projekte:
• Förderung besonderer allgemeiner Notlagen (z. B. Zuschüsse für Energiemehrkosten, Hilfen bei Pandemien)
• Integrationsmaßnahmen- und Projekte von Personen mit und ohne Migrationshintergrund
• Auftritte von Vereinen über die Landkreisgrenze hinaus bei ungedeckten Kosten
• Ausrichtung von Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung bei ungedeckten Kosten
• Anschaffungen (z. B. Uniformen, Kostüme und Trachten bei mindestens fünfjähriger Verwendung, Vereinsfahnen und Banner)
• Maßnahmen zur Anerkennung und Würdigung ehrenamtlichen Engagements
• Präventionsmaßnahmen für den Schutz vor jeder Form von Gewalt körperlicher, seelischer und sexualisierter
• Inklusionsmaßnahmen
• Förderung der Kinder- und Jugendarbeit
• Förderung der Seniorenarbeit
Die Förderung erstreckt sich grundsätzlich auf alle gemeinnützigen, eingetragenen, örtlichen Vereine, die eine oder mehrere der genannten Voraussetzungen erfüllen. Die Vereine werden gebeten, bis spätestens zum 15. Juni 2024 einen Antrag mit ausführlicher Maßnahmen- bzw. Projektbeschreibung, sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan (inkl. Angebote bzw. Kostenvoranschläge) an die Gemeinde Löhnberg unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Post an Gemeinde Löhnberg, z.Hd. Frau Pfeiffer, Obertorstraße 5, 35792 Löhnberg einzureichen. Frau Pfeiffer erteilt auch gerne Auskunft unter der Nummer 06471 986633 (Montag bis Freitag von 08 bis 12 Uhr und dienstags von 16 bis 18 Uhr).
Eine Zusage zu einer Förderung gibt es erst, wenn der Landkreis seine Zustimmung erteilt hat und die Gelder auszahlt.
Weitere Informationen unter Verlinkung pdf