Unrat an der alten Biskirchener Straße
Unbekannte haben auf der alten Biskirchener Straße in Richtung Biskirchen illegal einen großen Sack Unrat abgestellt. Dieser lag am Abzweig der B 49-Brücke.
Wir möchten an dieser Stelle noch einmal eindringlich darauf hinweisen, dass es nicht erlaubt ist, seinen Müll an öffentlichen Plätzen abzustellen. Der Bauhof ist vermehrt damit beschäftigt, den unrechtmäßig abgestellten Müll, kostenpflichtig, zu entsorgen. Diese Kosten tragen letztendlich die Steuerzahler!
Illegale Müllentsorgungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße von bis zu 1000,00 EUR geahndet werden.