Räumdienst in der Gemeinde Löhnberg
Da es auch die nächsten Tage zu weiteren Schneefällen kommt, möchte die Verwaltung nochmal auf den Räumdienst aufmerksam machen. Die Mitarbeiter des Bauhofes machen bei Schneefall Überstunden und beginnen bereits morgens um 5 Uhr mit dem Räumen der Straßen. Auch nachmittags machen sie, wenn notwendig, Überstunden, um die Straßen frei zu halten.
Die Gemeinde ist für die Gemeindestraßen zuständig. Die Zuständigkeit für die Kreis- und Landesstraßen liegen beim Landkreis sowie bei Hessen Mobil.
Die Mitarbeiter gehen beim Räumdienst nach einer Prioritätenliste vor – sie beginnen in Löhnberg, fahren nach Niedershausen und Obershausen sowie abschließend in Selters. Sie fahren alle Straßen ab und können nicht überall gleichzeitig sein.
In diesem Zuge weist die Verwaltung noch auf die Räumpflicht der Bürger hin. Für die freien Gehwege sind die Bürger laut Straßenreinigungssatzung zuständig. Jedoch darf der Schnee nicht auf die Fahrbahn geschoben werden. Besser ist es, ihn beispielsweise im Garten zu lagern oder auf einer freien Fläche im Hof. Ist auf dem Gehweg selbst noch Platz dafür, sind Schnee- und Eismengen grundsätzlich auf dem der Fahrbahn zugewandten Rand der Gehwege anzuhäufen. Sollte es keinen vorhandenen Gehweg geben, dann gilt ein Streifen von 1,5 Meter Breite entlang der Grundstücksgrenze. Die Anwohner müssen darauf achten, dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche vorhanden ist. Ist eine Lagerung außerhalb der Verkehrsfläche nicht gewährleistet, darf er nur so auf der Verkehrsfläche abgelagert werden, dass der Verkehr dadurch nicht beeinträchtigt wird. Die Verpflichtung gilt von 7 bis 20 Uhr und ist bei Schneefall unverzüglich durchzuführen.