Motorcross fahren im Wald verboten
Das Motorcross Fahren erfreut sich einer wachsenden Beliebtheit. Dennoch ist das Fahren im Löhnberger Wald nicht erlaubt. In der letzten Zeit waren vermehrt drei erwachsene Personen mit ihren Motorcross-Rädern ohne Nummernschild im Wald der Gemeinde unterwegs, weshalb nochmal darauf aufmerksam gemacht wird, dass es in unserer Gemarkung keine geeigneten Strecken im Wald gibt. Auch nicht für erfahrene Fahrer. Erst letztes Wochenende versuchte der Jagdpächter Matthias Paul in Selters, die drei Fahrer zu stoppen, was ihm jedoch nicht gelang.
Das Fahren im Wald mit den Maschinen ist eine massive Störung der Wildtiere und führt zu Beschädigungen der Natur. Zudem kann es zu unvorhergesehenen Zusammenstößen mit anderen Waldbesuchern kommen, weshalb das Motorcross-Fahren im Wald in Löhnberg verboten ist.
Die Gemeinde nimmt Hinweise von unerlaubten Fahrern entgegen. Der Jagdpächter Matthias Paul setzt für Hinweise eine Belohnung von 100 Euro aus. Ohne Erlaubnis des Waldbesitzers darf prinzipiell in Wälder nicht gefahren werden und kann bei Verstößen ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro kosten. Wir bitten um Kenntnisnahme und Unterlassung!