Kinderreisepass wird abgeschafft - darauf müssen Eltern ab 01. Januar 2024 achten
Der Kinderreisepass wird aufgrund einer Gesetzesänderung zum 31. Dezember 2023 abgeschafft. Mit dem Gesetz soll das Pass-, Ausweis- und ausländerrechtliche Dokumentenwesen modernisiert werden. Eine Neubeantragung oder Verlängerung des Kinderpasses ist bis zum 22.Dezember 2023 möglich. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben laut Gesetz bis zu ihrem Ablauf gültig, sofern das Kind anhand des Fotos noch eindeutig erkennbar ist.
Elektronischer Reisepass oder Personalausweis ab 01.Januar 2024
Ab dem 01.Januar 2024 können keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden. Für Reisen ins Ausland außerhalb der EU benötigen Kinder ab Geburt dann einen elektronischen Reisepass, der für Personen unter 24 Jahren 37,50 € kostet und sechs Jahre gültig ist. Für Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Dieser kostet 22,80 € und ist ebenfalls sechs Jahre gültig.
Was ist zu beachten?
Die Gültigkeitsdauer der Ausweisdokumente von sechs Jahren besteht nur, wenn sich das Aussehen des Kindes nicht so stark verändert, dass es nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann.
Anders als beim Kinderreisepass können der reguläre Personalausweis und Reisepass nicht direkt bei Beantragung ausgestellt werden. Der Personalausweis benötigt ca. 3 Wochen und der Reisepass ca. 6 Wochen, bis dieser von der Bundesdruckerei fertig gestellt ist. Aufgrund des zu erwartenden Antragsaufkommens kann die Fertigstellung auch deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten darum, dies bei Ihrer künftigen Reiseplanung mit genügend Vorlaufzeit zu beachten.
Bei Fragen steht ihnen das Passamt unter 06471 986624 gerne zur Verfügung.