Horst Sattler für 25 Jahre Ortsgerichtsschöffe geehrt
Seit 25 Jahren engagiert sich Horst Sattler aus Obershausen ehrenamtlich als Ortsgerichtsschöffe im Ortsgericht Löhnberg. Dafür wurde er am 04. Oktober, einen Monat nach seinem 25-jährigen Jubiläum, von der Direktorin des Weilburger Amtsgerichtes, Bettina Tayefeh-Mahmoudi, als Ehrenbeamter geehrt. Anwesend bei der Ehrung war ebenfalls Bürgermeister Dr. Frank Schmidt.
Als Horst Sattler 1997 als Ortsgerichtsschöffe gewählt wurde, gab es in der Gemeinde noch zwei Ortsgerichte – das Ortsgericht Löhnberg/ Selters sowie das Ortsgericht Niedershausen/ Obershausen. 2007 wurden beide zu einem Ortsgericht zusammengelegt. Dies sei eine Besonderheit für Löhnberg, wie Tayefeh-Mahmoudi bei der Ehrung hervorhob. Doch es habe sich bewährt, da mit einem Ortsgericht gemeinsame Synergien genutzt werden. Wer sich bereit erklärt, im Ortsgericht tätig zu werden, wird auf 10 Jahre gewählt. Hat das Ortsmitglied bei Ernennung bereits das 65. Lebensjahr vollendet, beträgt die Amtszeit nur noch 5 Jahre. Die Amtszeit von Horst Sattler geht bis 2027.
Horst Sattler, der ebenfalls als Vorsitzender bei der Freiwilligen Feuerwehr Obershausen, Mitglied im Kirchenvorstand der evangelischen Kirche Obershausen und als Jagdvorsteher bei der Jagdgenossenschaft aktiv ist, erfüllt die Attribute, welche die Direktorin hervorhob. In den Ortsgerichten würden sich die Menschen finden, die sich bereits in der Gemeinde engagieren und mit Herzblut dabei sind, lobte Tayefeh-Mahmoudi. Horst Sattler bedankte sich für die Auszeichnung und erinnerte sich daran zurück, wie er in dieses Amt kam. Er sei damals angeworben worden von einem Mitglied des Ortsgerichtes und bis heute dabeigeblieben.
Hessen sei das einzige Bundesland, welches seit dem 1.Januar 1953 Ortsgerichte habe. Die Gemeinde wählt den Ortsgerichtsvorsteher und die Ortgerichtsschöffen, die Direktorin des Amtsgerichtes ernennt sie. Das Ortsgericht Löhnberg ist eines von 23 Ortsgerichten im Amtsgerichtsbezirk Weilburg. Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Sie beglaubigen Unterschriften und Abschriften, erteilen Sterbefallanzeigen an das Amtsgericht und sichern den Nachlass, wenn keine Angehörigen bekannt sind, sie schätzen Grundstücke sowie Gegenstände. Dabei sind Ortsgerichtsmitglieder keine Juristen und dürfen auch nicht rechtsberatend tätig werden. Eine Ausbildung für dieses Ehrenamt gibt es nicht, es ist „Learning by doing“ wie Tayefeh-Mahmoudi erklärte.