Erläuterung zur Vorgehensweise bei der Beantragung von Personalausweisen/ Reisepässen
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in der vergangenen Woche haben wir darüber berichtet, dass seit dem 01.08.2021 Personalausweise nur noch mit Fingerabdruck beantragt werden können. Da derzeit aufgrund der Corona-Pandemie das Rathaus geschlossen ist, gilt für die Beantragung der Personalausweise/ Reisepässe folgende Vorgehensweise:
• Bürgerinnen und Bürger dürfen für die Erfassung der Fingerabdrücke ins Rathaus
• Voraussetzung ist ein negativer Corona Test eines anerkannten Testlabors, der nicht älter als 24 Stunden sein darf
• Tragen einer FFP2-Maske
• Möglichst bargeldlose Bezahlung
• Erfassung der Kontaktdaten für den Aufenthalt im Gebäude (Verwertung nach DSGVO)
Wir sind uns dessen bewusst, dass die Vorgehensweise durch die Vorlage eines Schnelltests einen erheblichen Mehraufwand für Sie bedeutet, dennoch sind wir als Arbeitgeber in der Pflicht, für den Schutz unserer Mitarbeiter zu sorgen. Natürlich sind die Schnelltests nicht zu 100% sicher und korrekt, dennoch haben sie sich in der Vergangenheit bewährt und einige unbemerkte Infektionen aufgedeckt.
Weitere Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass die vorgelegten Nachweise einer vollständigen Impfung nicht immer rechtmäßig erlangt wurden. Ebenfalls hatten wir bereits Fälle im Kindergarten, in denen Eltern ihre Kinder nicht auf Corona testen lassen wollten, aus Angst, dass der Test des Kindes positiv ausfällt. Dies zeigt, dass oftmals auch eine akute Corona-Infektion vertuscht werden soll und einige wenige Personen die Situation nicht ernst nehmen.
Weiterhin geht man derzeit davon aus, dass sich auch vollständig geimpfte Personen mit Corona infizieren können und dadurch auch andere Personen infiziert werden können.
Leider ist das Rathaus baulich so konzipiert, dass die Mindestabstände in den Fluren nicht eingehalten werden kann, daher ist es notwendig, den Einlass zu begrenzen.
Zur Nachverfolgung von Infektionsketten ist es notwendig, dass die Kontaktdaten für den Aufenthalt im Rathaus erfasst und gem. DSGVO verwertet werden. Hierfür steht das Verfahren mittels Luca-App (QR-Code) bzw. handschriftlich im Einwohnermeldeamt zur Verfügung.
Wir möchten nochmal eindringlich darauf hinweisen, dass Sie darauf verzichten, das Rathaus zu betreten, sollten Sie Corona-typische Krankheitssymptome verspüren bzw. innerhalb der letzten zwei Wochen Kontakt zu einer Corona-positiven Person hatten.
Der Schutz unserer Mitarbeiter steht an erster Stelle, daher bitten wir um Ihr Verständnis zur beschriebenen Vorgehensweise.