Auswirkungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes für Löhnberg
Wie viele von Ihnen sicherlich schon den Medien entnommen haben, wurde am Donnerstag (22.04.2021) die Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes durch den Bundesrat bestätigt. Die Änderung tritt somit am heutigen Freitag (23.04.2021) in Kraft und ist befristet bis 30.06.2021. Für den Landkreis Limburg-Weilburg gelten die Regelungen ab Samstag, 24. April 2021.
Das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 (an drei aufeinanderfolgenden Tagen) einen harten Lockdown mit den folgenden Maßnahmen vor:
• Kontaktbeschränkungen: private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur gestattet, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen. (Ausnahmen siehe Gesetzestext)
• Ausgangssperren von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr (Ausnahmen siehe Gesetzestext)
• weitgehende Schließung der Gastronomie, von Dienstleistungsbetrieben sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen
• die Sportausübung wird beschränkt
• touristische Übernachtungsangebote sind untersagt
• Schulen müssen ab einer Inzidenz von 100 zum Wechselunterricht übergehen
• ab einer Inzidenz von 165 darf Präsenzunterricht grundsätzlich überhaupt nicht mehr stattfinden,
• in Kindergärten erfolgt ab einer Inzidenz von 165 nur noch eine Notbetreuung.
Die Geltung dieser Maßnahmen endet, wenn an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die maßgeblichen Schwellenwerte unterschritten werden.
Auswirkungen auf die Kinderbetreuung:
Konkret bedeuten die oben genannten Maßnahmen, dass in den Löhnberger Kitas ab Montag, 26.04.2021, nur noch eine Notbetreuung stattfinden darf, da die Inzidenzen weit über dem Schwellenwert von 165 liegen.
Die beiden Kitas werden alle wichtigen Informationen zu der Notbetreuung und den damit einhergehenden Bedingungen/Voraussetzungen in einem Elternbrief kommunizieren.
Die Grundschule „Auf dem Falkenflug“ ist bereits seit dem Ende der Osterferien im Distanzunterricht und stellt ebenfalls nur eine Notbetreuung für berufstätige Eltern (mit entsprechendem Arbeitgebernachweis beider Elternteile) sicher.
Wir wissen, dass die Bürgerinnen und Bürger schon seit über einem Jahr durch die Pandemie kein „normales“ Leben führen können. Diese harten Maßnahmen, zusammen mit den Impfungen und den regelmäßigen Testungen, führen hoffentlich langsam aber sicher zum Ziel. Bitte halten Sie sich daher weiterhin an die Regelungen und vermeiden Sie unnötige Kontakte so gut es geht.
Bleiben Sie gesund.
Ihr
Dr. Frank Schmidt
Bürgermeister