Anpassungen der Anleinpflicht für Hunde in Löhnberg
In der bisherigen Gefahrenabwehrverordnung war der Passus Anleinpflicht „innerhalb der Ortslage“ aufgeführt, allerdings kam es immer wieder zu Unstimmigkeiten, was noch innerorts ist und was schon außerorts. Aus diesem Grund haben die Gemeindevertreter nun einstimmig beschlossen, dass Hunde auf allen öffentlichen Plätzen, Straßen und Wegen in Löhnberg angeleint werden müssen.
Grundsätzlich gibt es in Hessen keine Anleinpflicht und jede Kommune kann das für sich selbst regeln.
Den Leinenzwang hatten wir eingeführt, weil es immer wieder zu Konflikten zwischen Hundehaltern und Spaziergänger gekommen war, wenn Hunde nicht angeleint waren. Nun ist eine eindeutige Regelung getroffen worden.
Wir bitten um entsprechende Kenntnisnahme und Beachtung.
Vielen Dank.