Anleinpflicht in der Brut- und Setzzeit
Während der Brut- und Setzzeit (01.03. bis 15.06. eines jeden Jahres) sind die Hunde außerhalb der Ortschaften in der Feld- und Flurgemarkung und im Wald anzuleinen.
Grundsätzlich gilt die Anleinpflicht außerdem:
1. auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im gesamten Gemeindegebiet
2. in öffentlichen Anlagen (nach § 1 Abs. 3, Ziffer a) der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Löhnberg sowie auf Sportplätzen und sonstigen Sportanlagen unter freiem Himmel; soweit diese nicht bereits nach Abs. 1 letzter Satz aus diesen Anlagen fernzuhalten sind.
3. auf dem über das Gebiet der Gemeinde Löhnberg führende Leinpfad entlang der Lahn sowie auf Rad- und Gehwegen.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung!