Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten Sie nochmals darauf hinweisen, dass aufgrund der teilweise sehr beengten Straßenverhältnisse in Löhnberg und den Ortsteilen eine Restfahrbahnbreite von MINDESTENS 3,20 Meter eingehalten werden muss. Nur so kann die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr und Müllabfuhr gewährleistet werden.
Sollte die Restbreite nicht eingehalten werden, darf in solchen Straßenabschnitten nicht geparkt werden.
Dies betrifft besonders die Straßen: Fasanenweg, Ziegelstraße, Taunusstraße, Hunwesstraße, Wallstraße und Wilhelmstraße.
Wir bitten Sie – im eigenen Interesse – um Beachtung und weisen darauf hin, dass zukünftig Missachtungen entsprechend geahndet werden.