Aufgrund der veränderten Witterungsverhältnisse und der Niederschläge in der letzten Zeit ist die akute Brandgefahr so weit gesunken, dass ein generelles Verbot nicht mehr erforderlich ist.
Die Gemeindeverwaltung hebt das Verbot von Grillen und offenem Feuer auf öffentlichen Flächen mit sofortiger Wirkung auf.
Das Grillen sowie das Entzünden von Feuern auf den dafür ausgewiesenen öffentlichen Plätzen, Parkanlagen und gemeindlichen Freiflächen ist ab sofort unter Einhaltung der allgemeinen Sorgfaltspflichten wieder gestattet.
Die Gemeindeverwaltung bedankt sich herzlich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für das gezeigte Verständnis und die verantwortungsvolle Einhaltung des Verbots während der Gefahrenperiode.
Bitte achten Sie auch weiterhin auf einen achtsamen Umgang mit Feuer und Glut, um den Schutz unserer Natur und Mitmenschen nachhaltig zu gewährleisten.
Ihre Gemeindeverwaltung