Anordnung zum Schutz vor Brandgefahren
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen erhöhten Brandgefahr weist die Gemeinde darauf hin, dass das Grillen sowie das Entzünden von offenem Feuer auf allen öffentlichen Flächen bis auf Weiteres untersagt ist.
Das Verbot gilt insbesondere für:
- öffentliche Plätze,
- Grillplätze,
- Parkanlagen,
- Grün- und Erholungsflächen,
- Spielplätze sowie
- alle sonstigen gemeindlichen Freiflächen.
Hierzu zählen unter anderem Holzkohle- und Einweggrills, Feuerschalen, Lagerfeuer sowie sonstige offene Feuerstellen.
Die Anordnung dient dem Schutz der Bevölkerung, der Natur sowie der öffentlichen Einrichtungen. Bereits kleinste Funken können bei trockener Witterung Brände mit erheblichen Schäden verursachen.
Die Gemeindeverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und die konsequente Einhaltung dieser Regelung. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einem Bußgeld belegt werden.
Sobald sich die Gefahrenlage entspannt, wird die Gemeinde über eine Aufhebung des Verbots informieren.
Ihre Gemeindeverwaltung