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Geflügel darf wieder raus

Biosicherheitsmaßnahmen und Verbringungsregelungen gelten weiterhin

Mit einer aktualisierten Allgemeinverfügung vom 11. Dezember 2025 hebt der Landkreis Limburg-Weilburg die kreisweite Verpflichtung zur Aufstallung des Geflügels wieder auf. Die übrigen angeordneten Maßnahmen, allen voran die strenge Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen für die Betriebe, bleiben weiter bestehen. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landkreises unter

https://www.landkreis-limburg-weilburg.de/politik-verwaltung/bereiche-ansprechpartner/amt-fuer-den-laendlichen-raum-umwelt-veterinaerwesen-und-verbraucherschutz/fachdienst-veterinaerwesen-und-verbraucherschutz

einsehbar.

Der zuständige Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz passt damit die den Tierhalterinnen und Tierhaltern auferlegten Einschränkungen dem aktuellen Seuchengeschehen an. Der letzte Nachweis eines positiv getesteten Kranichs war am 6. November 2025 in Lindenholzhausen. Zuvor war bereits bei verendeten Kranichen in Brechen und Merenberg das Vogelgrippevirus (HPAIV H5N1) festgestellt worden. Mittlerweile sind die großen Vogelzüge in den Süden gezogen. Dies bedeutet zwar eine Entspannung der Lage, das Virus kann sich aber auch in unserem heimischen Wassergeflügel halten, sodass die Gefahr einer Virusverschleppung aus der Wildvogelpopulation (vor allem Wassergeflügel) in die Hausgeflügelbestände weiterhin gegeben ist.

Da auch die aktuelle Risikoeinschätzung durch das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Löffler-Institut, FLI) vom 9. Dezember 2025 die Gefahr einer Verbreitung der Geflügelpest trotz überwiegend beendetem Vogelzug weiterhin als hoch einstuft, sind gesundheitlich auffällige Vögel und Totfunde – insbesondere von Wassergeflügel – nach wie vor zu melden. Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sowie Halterinnen und Halter sonstiger Vögel empfänglicher Arten sind ebenfalls weiterhin angehalten, gehäufte Todesfälle, auffälligen Rückgang der Legeleistung oder sonstige Anzeichen für eine mögliche Infektion im Bestand umgehend dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz zu melden.

Der Erste Kreisbeigeordnete Jörg Sauer bedankt sich bei den Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern im Landkreis für deren Umsicht und Verständnis. Die notwendigen Maßnahmen, gerade auch das Aufstallungsgebot für ihre Tiere, waren umgehend und flächendeckend umgesetzt worden. Umso mehr freut es, dass die ergriffenen Maßnahmen geholfen haben, die Einschleppung in die Hausgeflügelbestände bislang zu verhindern. Gleichzeitig appelliert der Erste Kreisbeigeordnete aber auch an die Tierhalterinnen und Tierhalter, weiterhin die geltenden Anordnungen zu beachten, damit der Landkreis Limburg-Weilburg auch in den nächsten Monaten von einem Seucheneintrag verschont bleibt.

Für Fragen steht der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Limburg-Weilburg per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter 06431-296 5869 zur Verfügung.

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Telefax: +49 (0) 6471 9866-66

Email: info@loehnberg.de

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