Unser Bauhof bemüht sich, den Winterdienst zuverlässig und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen. Die Räum- und Streupflicht der Gemeinde beschränkt sich auf verkehrswichtige und zugleich gefährliche Straßenabschnitte. Hierzu zählen insbesondere Hauptverkehrsstraßen, gefährliche Gefällestrecken, unübersichtliche Kurven, Kreuzungen, Einmündungen sowie stark frequentierte Fußgängerüberwege (z. B. an Schulen, Bushaltestellen oder öffentlichen Einrichtungen). Eine Verpflichtung, sämtliche Straßen oder Wege jederzeit schnee- und eisfrei zu halten, besteht nicht.
Neben- und Stichstraßen unterliegen grundsätzlich keiner Winterdienstpflicht. Auch Fuß- und Verbindungswege sowie Plätze müssen nur dann geräumt und gestreut werden, wenn sie intensiv und regelmäßig genutzt werden. Wege, die überwiegend Erholungszwecken dienen (z. B. Parks oder Friedhöfe) oder lediglich Abkürzungen darstellen, müssen nicht zwingend winterdienstlich gesichert werden, sofern alternative sichere Wege zur Verfügung stehen.
Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, Winterdienst rund um die Uhr zu leisten. Die Sicherungspflicht beginnt werktags in der Regel ab etwa 6:30 bis 7:00 Uhr, samstags etwas später und an Sonn- und Feiertagen ab ca. 9:00 Uhr. Mit dem Ende des Berufsverkehrs gegen 20:00 Uhr endet die Verpflichtung grundsätzlich.
Ein vollständiger Räum- und Streudurchgang benötigt – je nach Witterung – mehrere Stunden pro Fahrzeug. Die Einsätze erfolgen nach einem festgelegten Prioritäten- und Einsatzplan. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Winterdienst nicht überall gleichzeitig erfolgen kann.
Die Pflichten der Grundstückseigentümer ergeben sich aus der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Löhnberg und bleiben von dieser Information unberührt. Insbesondere sind angrenzende Gehwege in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr bei Schnee und Glätte unverzüglich zu räumen und zu streuen.
Wir möchten daher darum bitten, bei witterungsbedingt kurzfristigen Einsätzen auch personelle Engpässe, etwas durch Urlaubs- oder Krankheitszeiten, zu berücksichtigen. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass der Winterdienst nicht überall gleichzeitig sein kann.