Terminvereinbarung im Rathaus wieder möglich - unter Einhaltung der 3G-Regel
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
unter Einhaltung der 3G-Regel können ab Montag, den 11.10.2021 für persönliche Vorsprachen im Rathaus Termine vergeben werden.
Bedingung für den Einlass ist ein gültiger Negativnachweis im Sinne des § 3 CoSchuV (Impfnachweis, negativer Testnachweis oder Genesenennachweis), die vorherige Terminvereinbarung mit dem/der jeweiligen Sachbearbeiter/in und die Einhaltung der Maskenpflicht (FFP2-Maske oder medizinische Maske) während des Aufenthaltes im Rathaus.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass der Aufenthalt im Rathaus nur unter Einhaltung der oben genannten Regelungen und vorheriger Terminvereinbarung gestattet ist. Ohne einen entsprechenden Termin kann Ihnen der Einlass zum Schutz der Mitarbeiter leider nicht gewährt werden.
Wir bitten um entsprechende Kenntnisnahme und Beachtung.