Öffnung der gemeindeeigenen Liegenschaften für Feierlichkeiten
Ab Freitag, den 20.08.2021 öffnet die Gemeinde Löhnberg für Feierlichkeiten das Bürgerhaus Löhnberger Lilie und die Dorfgemeinschaftshäuser der Ortsteile Obershausen und Selters.
Veranstaltungen im Bürgerhaus Löhnberger Lilie und Dorfgemeinschaftshäuser in Oberhausen und Selters –
3G oder 2G-Modell möglich.
Aufgrund der neuesten Verordnungen und Auslegungshinweisen der hessischen Landesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, besteht ein gewisser Gestaltungsspielraum für die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen und privaten Feierlichkeiten.
Demnach können sich Veranstalter im Bürgerhaus Löhnberger Lilie sowie im DGH Obershausen und Selters ab sofort zwischen einer Durchführung mit einer 3G-Regelung bei begrenzter Sitzplatzlatzauslastung und einer 2G-Regelung bei Vollbelegung entscheiden.
Detaillierte Regelungen:
3G: Einlass nur für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete (Antigenschnelltest nicht älter als 24 Stunden), Sitzplätze auf Abstand, Maskenpflicht (FFP2, KN95 oder medizinische Maske) bis zum Sitzplatz.
2G: Einlass nur für Geimpfte und Genesene, bei begrenzter Anzahl der Besucher, hier machen wir von unserem Hausrecht Gebrauch.
Grundsätzlich gilt, dass die Veranstalter auf die jeweils gültige Verordnung verwiesen werden und für deren Einhaltung verantwortlich sind. Die Veranstalter sind verpflichtet, die gewählte Zugangsregelung (3G oder 2G) bei Betreten des Bürgerhauses zu kontrollieren.
Ab einer Personenzahl von 25 Teilnehmern ist bei dem 3G-Modell ein Hygienekonzept vorzulegen – entfällt bei 2G.
Wir verweisen auf die aktuellen Coronaschutzverordnungen vom Land Hessen und bitten um Beachtung!
Nähere Informationen zu den aktuellen Hygienevorschriften, Auskünfte zur Vermietung der Räumlichkeiten und Terminvergabe erhalten Sie bei Frau Antje Linet, Tel. 06471 986622 oder per Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.