Von der Idee bis zur Förderung!
1. Projektidee
Sie haben eine Projektidee? Melden Sie sich bei der lokalen Koordinierungsstelle und fragen Sie, ob ihre Idee und auch Sie als Träger förderfähig sind.
2. Interessensbekundung / Antragstellung
Ihre Idee und ein entsprechender Träger sind förderfähig? Prima! Dann benötigen wir lediglich einige Informationen von Ihnen und füllen- gerne auch gemeinsam mit Ihnen - die notwendigen Antragsunterlagen aus. Ihr Antrag wird dann dem Begleitausschuss (BgA) zur Förderentscheidung vorgelegt.
3. Förderentscheidung durch den Begleitausschuss (BgA)
Der BgA prüft Ihr Projekt anhand von formalen und auch inhaltlichen Kriterien. Wenn seitens des BgA eine Förderentscheidung getroffen wird, erhalten Sie von dort weitere Nachrichten.
4. Zuwendungsbescheid
Wenn der Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie einen entsprechenden Zuwendungsbescheid. Nachdem die erforderlichen Unterschriften erfolgt sind, kann es mit dem Projekt losgehen. Nach Abschluss des Projektes müssen alle Belege und Dokumente innerhalb von maximal 6 Wochen zur Verfügung gestellt werden sowie eine kurze schriftliche Zusammenfassung mit Auswertung abgegeben werden. Auch hier stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Koordinierungsstelle gerne für Hilfestellungen zur Seite.
5. Abrechnung u. Auswertung
Die Abrechnung hat zeitnah und ordnungsgemäß zu erfolgen. Hierfür bekommen Sie weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt. Zu viel gezahlte Gelder müssen zurückerstattet werden.
Um Ihr Projekt auszuwerten erfolgt ein Auswertungsgespräch mit der lokalen Koordinierungsstelle.