Von der Idee bis zur Förderung!
1. Projektidee
Sie haben eine Projektidee? Melden Sie sich bei der lokalen Koordinierungsstelle und fragen Sie, ob ihre Idee und auch Sie als Träger förderfähig sind.
2. Interessensbekundung / Antragstellung
Ihre Idee ist förderfähig und Sie sind es als Träger auch? Prima! Dann füllen Sie bitte die Ihnen übermittelten Antragsunterlagen aus und mailen oder versenden diesen an die lokale Koordinierungsstelle. Bitte beachten Sie die Leitziele, die im Rahmen der „Partnerschaft für Demokratie“ verfolgt werden sollen.
Ihr Antrag wird dann dem Begleitausschuss (BgA) zur Förderentscheidung vorgelegt.
3. Förderentscheidung durch den Begleitausschuss (BgA)
Der BgA prüft Ihr Projekt anhand von formalen und auch inhaltlichen Kriterien. Wenn seitens des BgA eine Förderentscheidung getroffen wird, erhalten Sie von dort weitere Nachrichten.
4. Zuwendungsbescheid
Wenn der Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie einen umfangreichen Zuwendungsbescheid. Der Empfang des Bescheides muss rechtsverbindlich unterschrieben bei der lokalen Koordinierungsstelle bestätigt werden.
5. Projektdurchführung
Nachdem Sie die Erklärung zum Zuwendungsbescheid wieder bei der lokalen Koordinierungsstelle vorgelegt haben, kann es mit dem Projekt losgehen. Alle mit dem Projekt in Zusammenhang stehenden Veröffentlichungen müssen von der lokalen Koordinierungsstelle genehmigt werden. Die Logos müssen entsprechend platziert werden.
6. Abrechnung u. Auswertung
Die Abrechnung hat zeitnah und ordnungsgemäß zu erfolgen. Hierfür bekommen Sie weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt. Zu viel gezahlte Gelder müssen zurückerstattet werden.
Um Ihr Projekt auszuwerten erfolgt ein Auswertungsgespräch mit der lokalen Koordinierungsstelle.