Pressemitteilung
Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in der Gemeinde Löhnberg
Auf Grund der aktuellen Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel vom 2. September 2009 sind die Kommunen verpflichtet, die Erhebung der Gebühren für die Abwasserbeseitigung nach einer getrennten Berechnung von Schmutz- und Niederschlags-wassereinleitung vorzunehmen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löhnberg hat den Grundsatzbeschluss gefasst, zum 1. Januar 2012 die gesplittete Abwassergebühr einzuführen. Die Umsetzung wird durch das Fachunternehmen Kommunal-Consult Thomas Becker GmbH, 35435 Wettenberg, begleitet. Die Vorarbeiten befinden sich bereits in vollem Gange.
Bisher wurden die Entwässerungsgebühren auch in der Gemeinde Löhnberg nur nach dem Frischwasserverbrauch berechnet. Dabei wird unterstellt, dass die Menge des Abwassers, das der Gebührenzahler der öffentlichen Abwasserbeseitigung zuführt, etwa der Menge entspricht, die er an Frischwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung bezogen hat.
Es blieb also bisher unberücksichtigt, wie viel Niederschlagswasser (Regen) auf einem Grundstück anfällt und von Dachflächen und befestigten Flächen in die öffentlichen Entwässerungseinrichtungen fließt. Regenwasser macht einen erheblichen Anteil der bei der Abwasserentsorgung anfallenden Kosten aus, die bisher auf alle Gebührenzahler umgelegt wurden. Neu ist somit die Aufteilung des Abwassers nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser.
Die gesplittete Abwassergebühr sorgt hier für eine gerechtere Kostenverteilung. Die Kosten der Schmutzwasserbeseitigung werden dabei wie bisher nach der Menge des bezogenen Frischwassers verteilt, die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung dagegen nach den versiegelten Flächen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasserbeseitigung gelangt. Versiegelte Flächen sind dabei im Wesentlichen Dächer und befestigte Verkehrs- und Hofflächen.
Nur wer tatsächlich Regenwasser in die öffentliche Kanalisation ableitet, bekommt dieses künftig auch berechnet. Regenwasser, das über Erd- und Grünflächen direkt ins Grundwasser versickern kann, stellt keine Inanspruchnahme der Kanalisation dar und bleibt bei der neuen Gebührenberechnung unberücksichtigt. Die Gebühren für den Schmutzwasseranteil werden wie bisher über den Trinkwasserverbrauch errechnet.
Die Höhe der Gesamtkosten für den Betrieb der Abwasserbeseitigung, die über Gebühren verteilt werden, ändert sich durch die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr nicht. Nach dem Gesetz dürfen die Kommunen in der Abwasserbeseitigung durch Gebühren-einnahmen höchstens die ihnen entstehenden Kosten decken. Diese wurden einschließlich der Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung bisher nach dem Frischwassermaßstab komplett verteilt.
Es ändert sich also künftig die Bemessungsgrundlage für die Gebührenerhebung, die nun zwischen Schmutzwasserbeseitigung und Niederschlagswasserbeseitigung differenziert. Hier ist davon auszugehen, dass sich die Gebühren für Grundstücke mit wenigen versiegelten Flächen insgesamt verringern dürften, für z.B. Gewerbebetriebe mit großen Dachflächen bzw. versiegelten Flächen jedoch erhöhen werden.
Um das Gebührensplitting einzuführen, ist die Ermittlung der versiegelten Flächen erforderlich. Diese Ermittlung erfolgte in Löhnberg auf der Basis von Luftbildaufnahmen, die durch eine Überfliegung des gesamten Gemeindegebietes erzeugt wurden. Derzeit werden aus den Luftbildaufnahmen mit Hilfe von geographischen Informationssystemen die versiegelten Flächen je Grundstück ermittelt.
Die Ergebnisse dieser Auswertungen werden den betroffenen Grundstückseigentümer/innen im August in einem Selbsterhebungsbogen durch die Gemeinde zugesandt. Weil auf Grund der Auswertungen aus den Luftbildern Flächen und Befestigungsarten von den Verhältnissen vor Ort etwas abweichen könnten, haben die Eigentümer/innen die Möglichkeit, Änderungen im Selbsterhebungsbogen einzutragen.
Die bereits eingetragenen Angaben im Selbsterhebungsbogen sollten kontrolliert und dann evtl. erforderliche Änderungen und Ergänzungen an den Flächen oder den Versiegelungsarten vorgenommen werden. Hierzu ist eine Frist von ca. 4 Wochen ab Zusendung vorgegeben.
Der Selbsterhebungsbogen ist in jedem Fall von dem/der Eigentümer/in zu unterschreiben und direkt an die Gemeinde Löhnberg zurückzusenden. Werden Erhebungsbögen nicht zurückgesandt, geht die Gemeinde Löhnberg davon aus, dass die angesetzten Flächen und Befestigungsarten zutreffen. Hierzu werden die Gebühren entsprechend veranlagt.
Wie hoch der Gebührensatz pro Kubikmeter sein wird, kann erst errechnet werden, wenn die Daten für das gesamte Gemeindegebiet vorliegen. Die Gemeindevertretung wird dann im Herbst die entsprechenden Beschlüsse fassen, sodass mit den Gebührenbescheiden 2012 für jedes Grundstück die Niederschlagswassergebühr und die Schmutzwassergebühr getrennt ausgewiesen werden kann.
Als Unterstützung zum Verfahren bietet die Gemeinde Löhnberg eine Bürger-Informations-veranstaltung in der Volkshalle Löhnberg, am Dienstag, dem 02.08.2011 um 19.00 Uhr, Bürgersprechstunden im Mehrgenerationenhaus Löhnberg nach Versand der Erhebungsbögen und eine Telefonhotline an.
Den Flyer erhalten sie hier:
