Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Löhnberg
Bekanntgabe von Wasserhärtebereichen nach § 8 des
Waschmittelgesetzes vom 20.08.1975 (BGBl. I S. 2255)
Aufgrund vorgenannter gesetzlicher Bestimmung hat die Gemeinde Löhnberg als Wasserversorgungsunternehmen den Verbrauchern den Härtebereich des abgegebenen Trinkwassers bekannt zu geben.
Für die Gemeinde Löhnberg gelten nachstehende Wasserhärtebereiche:
Ortsteil Löhnberg
a) Härtebereich 3
Gesamthärte 15,5° dH, 2,68 mmol/l für die Hochdruckzone (hart)
Zur Hochdruckzone zählen die Grundstücke folgender Straßen: Obertorstraße Haus Nr. 1, Weiherstraße, Wallstraße, Pestalozzistraße, Hunwesstraße, Ziegelstraße, Mühlbergstraße, Am Birnbaum, Ziegelbornstraße, Taunusstraße, Riehlstraße, Berliner Ring, Berner Straße, Am Falkenflug, Waldhäuser Straße, Triftweg, Sudetenstraße, Schlesierstraße, Kirschbergstraße bis zur HNR 7 / 12, Schützenstraße, Lerchenweg, Schwalbenweg und jeweils im Bereich zwischen Schützenstraße und Forsthausstraße, der Fasanenweg, Finkenweg , Adlerweg und Taubenweg.
b) Härtebereich 2
Gesamthärte 12,7 ° dH, 2,14 mmol/l für die Niederdruckzone (mittel)
Zur Niederdruckzone gehören alle übrigen unter a) nicht genannten Straßen bzw. Anwesen im Ortsteil Löhnberg.
Ortsteil Niedershausen
Härtebereich 2
Gesamthärte 12,2° dH, 2,14 mmol/l (mittel)
Ortsteil Obershausen
Härtebereich 2
Gesamthärte 11,0° dH, 1,96 mmol/l (mittel)
Ortsteil Selters
Härtebereich 2
Gesamthärte 14,9° dH, 2,5 mmol/l (mittel).
Die Verbraucher werden um entsprechende Beachtung gebeten.
Löhnberg, den 06.02.2012
Az.: I-20-BS
Im Auftrag:
gez.
Schmidt
Amtsrat
Vorstehende Bekanntmachung wird gem. § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Löhnberg vom 23.07.1993 veröffentlicht.
Löhnberg, den 08.02.2012
DER GEMEINDEVORSTAND
gez.
Dr. Schmidt
Bürgermeister
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